Der Mutterschutz nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) soll die im Arbeitsverhältnis stehende Mutter und das Kind vor arbeitsplatzbedingten Gefahren, Überforderungen und Gesundheitsschädigungen schützen.
Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich (schriftlich) bereit erklären.
(Weitere Infos rund um Betreuung, Beruf und Pflege finden Sie außerdem hier)
Die Erzdiözese Bamberg hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Arbeitsplätze der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so familienfreundlich wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, die Mitarbeitenden, die in Elternzeit oder Sonderurlaub gehen, möglichst gut zu unterstützen. Das Kontakthalteprogramm bildet dazu den geeigneten Rahmen.
Das Ziel des Kontakthalteprogramms ist es, zu den betroffenen Beschäftigten den Kontakt zu halten, die berufliche Pause gezielt anzugehen und den späteren Wiedereinstieg gemeinsam zu planen. Davon können sowohl die Arbeitgeberseite als auch die Arbeitnehmerseite profitieren.
Höhere Zusatzversorgung durch Mutterschutzzeiten! Antrag stellen zahlt sich aus. (pdf, 918 KB)
Teilzeitarbeit während der Elternzeit - Vorsicht Zusatzversorgung! (doc, 35 KB)
Maßnahmenkatalog zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (pdf, 25 KB)